Kosten Scheidung
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Wie kann man sich scheiden lassen?

Viele Partnerschaften scheitern an den verschiedensten Ursachen. Bei nicht verheirateten Menschen spricht man von einer Trennung. Bei einem Paar, welches verheiratet ist, wird von einer Scheidung gesprochen. Jedoch kommt vor der Scheidung ebenfalls, eine Trennung, das sogenannte Trennungsjahr. Was Sie bei einer Scheidung beachten sollten und wie Sie diese Situation angehen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was genau ist eine Scheidung?

Als Scheidung wird die Auflösung eines Eheverhältnisses bezeichnet. Dies erfolgt meist auf juristischem Weg. Sobald ein Ehepaar die Scheidung durchhat, erhalten sie den Status „geschieden“.
Neben ledig (unverheiratet), verheiratet oder verwitwet (Ehepartner ist verstorben) ist geschieden einer der häufigsten Familienstände.

Die Scheidung erfolgt dann, wenn die Partnerschaft, beziehungsweise Ehe, als scheiternd anzusehen ist. Bei einer Trennung von mehr als 3 Jahren ist die Ehe definitiv als scheiternd anzusehen.
Vor jeder Scheidung erfolgt jedoch ein Trennungsjahr, wo die Eheleute ein Jahr voneinander getrennt leben. Ebenfalls müssen beide den Scheidungsantrag beantragt haben, oder einer hat ihn beantragt und die Gegenseite hat dem zugestimmt. Mehr zu dem Thema Kosten Scheidung.

Was sollte beim Thema Scheidung beachtet werden?

In erster Linie sollte feststehen, dass die Scheidung von beiden Seiten einverstanden ist. Des Weiteren kommen viele Faktoren hinzu, die geklärt werden müssen. Dazu zählen das gemeinsame Vermögen, gemeinsame Versicherungen oder Immobilien. Beim Vermögen ist es in der Regel so, dass das Vermögen, welches während der Ehe angespart / gesammelt wurde, zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Ebenso bei Immobilien. Hier wird entweder der eine Partner zur gleichen Hälfte ausbezahlt oder die komplette Summe des Immobilienverkaufes aufgeteilt.

Bei Versicherungen sieht es etwas anders aus. Wenn einem der beiden Eheleute eine Versicherung gehört, dann muss der „Mitversicherte“ austreten und sich selbstständig um eine neue Versicherung bemühen.

Hinzukommt, dass die Klärung der Unterhaltszahlungen und der zukünftige Lebensmittelpunkt der gemeinsamen Kinder, enorm wichtig ist. Hier wird in den meisten Fällen, auch mit der Hilfe des zuständigen Jugendamtes, für das Wohl des Kindes entschieden. Es sollte aber im allgemeinen Interesse beider Parteien sein, dass das Scheidungsthema so sachlich und ruhig wie möglich geklärt wird.

Welche Kosten kommen auf einen zu?

Die Kosten einer Scheidung hängen von dem jeweiligen Verfahrenswert ab und bilden somit die Grundlage der Kosten. Die Scheidungskosten betragen mindestens 917,50 Euro. Dies entspricht einem Minimal-Verfahrenswert von 4000 Euro. Beispiel hierfür wäre, wenn die Eheleute Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, oder ähnliches, beziehen. Der Verfahrenswert setzt sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten zusammen. Es besteht die Möglichkeit, eine Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Mit Rücksprache des zuständigen Anwalts ist dieser Antrag in der Regel beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Wenn die Gegenseite die Kosten tragen kann, hat der Antragsteller die Möglichkeit einen Vorschuss zu beantragen. Der Antragsgegner zahlt zunächst alle Kosten, kann diese allerdings später beim Antragssteller anteilmäßig geltend machen. Dieser Vorschuss wird auch Verfahrenskostenvorschuss genannt. Mehr dazu

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